JAHRESABSCHLÜSSE BERLIN - REINICKENDORF UND OSTRACH

Jahresabschluss

Jahresabschlüsse sollen einen zutreffenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens geben. Der Gesetzgeber hat für viele Unternehmen die Aufstellung eines Abschlusses zwingend vorgeschrieben. Aber auch in anderem Zusammenhang ist ein Jahresabschluss sinnvoll. Bei der Steuerkanzlei Bremer in Berlin-Reinickendorf und Ostrach können sich Unternehmen ihren Jahresabschluss erstellen lassen. 


UNSERE LEISTUNGEN  ZU JAHRESABSCHLÜSSEN IM ÜBERBLICK


Bilanz und GuV nach Handels- und Steuerrecht 

Jahresabschlüsse dienen unterschiedlichen Zwecken: sie sind Grundlage der Unternehmensbesteuerung, dienen der Publizität, zur Unternehmensanalyse oder Unternehmensbewertung und informieren über die Kreditwürdigkeit. Kernbestandtteile des Jahresabschlusses sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Wir erstellen für Sie Abschlüsse nach Handels- und nach Steuerrecht. 

Weitere Aufstellungen zum Jahresabschluss

Viele Unternehmen müssen ergänzend zu Bilanz und GuV auch noch einen Anhang mit Zusatzangaben vorlegen. Diese Aufgabe übernimmt die Steuerkanzlei Bremer in Berlin-Reinickendorf und Ostrach selbstverständlich ebenfalls für Sie. Anlagespiegel, Kapitalflussrechnungen und weitere Aufstellungen auf Basis ihres Abschlusses sind für uns kein Problem. Auch Zwischenbilanzen erstellen wir für Sie. 

Einnahmen- Ausgabenrechnung - Einnahmenüberschussrechnung EÜR

Nicht immer braucht es einen Jahresabschluss. In Berlin-Reinickendorf und woanders gibt es viele kleinere Gewebetreibende oder Freiberufler, die keine Bilanz aufstellen müssen. Hier dient ersatzweise die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Gewinnermittlung. Entledigen Sie sich dieser lästigen Pflicht und übertragen Sie uns die Aufgabe, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Sie zu erstellen.